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Es ist eine Dokumentation in Form eines Passes notwendig, in dem der zuständige Tierarzt alle notwendigen Massnahmen notiert:
- ID-Kennzeichnung mit Mikrochip oder eine deutlich erkennbare Tätowierung.
- Impfung gegen Tollwut entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers mit einem zugelassenen Impfpräparat.
- Antikörpertest, der frühestens 120 Tage und spätestens 365 Tage nach der letzten Tollwutimpfung erfolgt sein muss.
- Entwurmung auf Zwergbandwurm (Echinococcus spp), ausgeführt durch einen Tierarzt frühestens 10 Tage vor der Einfuhr.
- Sie müssen Ihr Tier bei der Einreise beim Zoll anmelden und die Papiere vorzeigen
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